Header

Suche

Nichtbezug von Sozialleistungen

In der Schweiz erhalten viele Menschen die Sozialleistungen nicht, auf die sie eigentlich Anspruch hätten. Dieses Phänomen wird als „Nichtbezug" bezeichnet. Je nach Leistung betrifft dies zwischen 10 und 40  Prozent aller Anspruchsberechtigten – das heisst: Von zehn Personen, die eigentlich Unterstützung erhalten könnten, beantragen bis zu vier diese gar nicht erst. Wie Abbildung 1 zeigt, unterscheiden sich die Nichtbezugsquoten zudem stark zwischen den Kantonen. Besonders häufig betroffen sind ältere Menschen, Personen mit wenig Schulbildung sowie Menschen mit Migrationshintergrund.

Abbildung 1: Nichtbezugsquote von Ergänzungsleistungen in der Schweiz. Eigene Darstellung basierend auf Gabriel (2021)

Nichtbezug erklären

Warum beantragen Menschen keine Leistungen, die ihnen zustehen? Die Gründe sind vielfältig. Manche wissen schlicht nicht, dass es eine bestimmte Leistung gibt oder dass sie selbst berechtigt wären. Andere scheuen den Aufwand oder fürchten, als bedürftig abgestempelt zu werden. Wieder andere scheitern an komplizierten Verfahren und unverständlichen Formularen.

Die Forschung fasst diese Hindernisse unter dem Begriff der „administrativen Hürden" zusammen. Dabei werden drei Arten von Hürden unterschieden, die entlang des Antragsprozesses auftreten können (vgl. Abbildung 2):

  • Informationshürden entstehen, wenn Menschen nicht wissen, welche Leistungen es gibt, ob sie berechtigt sind oder wie sie einen Antrag stellen können.
  • Verfahrenshürden entstehen durch den praktischen Aufwand: Dokumente zusammensuchen, Formulare ausfüllen, Fristen einhalten.
  • Psychologische Hürden entstehen durch Stress, Scham oder das Gefühl, dem Prozess nicht gewachsen zu sein.

Entscheidend ist: Diese Hürden treffen nicht alle gleich. Wer weniger Bildung hat, weniger Erfahrung mit Behörden oder weniger Selbstvertrauen im Umgang mit Formularen, dem fällt es deutlich schwerer, die eigenen Rechte wahrzunehmen.

Abbildung 2: Hürden im Inanspruchnahmeprozess. Eigene Darstellung.

Die Rolle von Sprache als Hürde

Eine besonders grosse, aber oft unterschätzte Hürde ist Sprache. Amtliche Texte sind häufig in einem komplexen Verwaltungsstil verfasst, der selbst für Muttersprachlerinnen und Muttersprachler schwer verständlich ist. Für Menschen, die Deutsch nicht als erste Sprache sprechen, ist die Hürde noch höher – selbst wenn Übersetzungen vorhanden sind, helfen diese wenig, wenn der Inhalt grundsätzlich schwer zugänglich bleibt.

Sprache erschwert den Zugang auf mehreren Ebenen gleichzeitig: Wer ein Merkblatt nicht versteht, erfährt nicht, ob er oder sie überhaupt Anspruch hat. Wer ein Formular nicht ausfüllen kann, stellt keinen Antrag. Und wer bei jedem Schritt auf fremde Hilfe angewiesen ist, erlebt das als belastend und beschämend.

Dabei sind sprachliche Hürden kein Problem, das nur Zugewanderte betrifft. Auch viele in der Schweiz aufgewachsene Menschen haben Mühe mit komplexen Behördentexten. Studien schätzen, dass rund ein Fünftel der erwachsenen Bevölkerung in der Schweiz im Alltag Schwierigkeiten mit dem Lesen und Schreiben hat.

Genau hier setzt das Projekt Simplify! an.

Weiterführende Informationen

Entdecke unsere Projektmission

Mehr zu Entdecke unsere Projektmission